Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen („AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Copyshop Glarus GmbH und ihren Kunden („Käufer“)

1. Urheberrecht
Die Reproduktion aller uns übergebenen Vorlagen und Daten geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.

2. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Copyshop Glarus zur Verfügung gestellten Bild – und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Widerbenutzung.

3. Haftung
3.1   Keine Haftung für Originale, welche nach 4 Wochen nicht abgeholt werden

3.2    Für Aufträge ohne Kontrollabzug od. Gut zum Druck, wird jede Haftung abgelehnt

4. Daten/ Datenanlieferung
Die Anlieferung der Daten erfolgen als .jgp/ .tiff/ .png Dateien (bei Foto’s) oder als PDF (Dokumente aller Art, Baupläne usw).

Werden Daten als Word-, Excel-, und Powerpointdatei angeliefert, übernehmen wir keine Haftung bezüglich fehlenden Grafiken, Fotos, Texteilen oder Verschiebungen von Text und Grafiken.

5. Preise
Die offerierten oder bestätigen Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF)  inkl. MwSt angegeben. Allfällig anfallende Transport und Portokosten werden speziell verrechnet.

Preisänderungen vorbehalten.

6. Offerten
Ohne anders lautenden Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben.

Angebote, die aufgrund ungenauer oder nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse des Copyshop Glarus sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen abzugeben.

Für unbefristete Offerten erlischt die Preisvereinbarung nach 60 Tagen.

7. Zahlungsbedienungen
7.1   Für Passanten und unbekannte Besteller gilt Barzahlung oder Bezahlung mit Kreditkarte/ Bankkarte.

7.2   Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen ab Faktura – Datum ohne jeden Abzug zu bezahlen.

7.3   Beträge unter Fr. 10.00 müssen bar bezahlt werden. Wird eine Rechnungsstellung unter Fr. 20.00 vom Kunden verlangt, werden für den Mehraufwand zusätzlich Fr. 3.00 berechnet.

7.4    Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum des Copyshop Glarus.

7.5   Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Copyshop unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

8. Lieferung
Verpackung, Porto und Transport (Kurier etc.) werden dem Kunden verrechnet.

9. Mängelrüge
Die vom Copyshop Glarus gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als genommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

10. Haftungsbeschränkung
Dem Copyshop Glarus übergebenen Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarungen selbst zu versichern bzw. zu tragen.

11. Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Copyshop keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standartmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu verarbeitenden Dateien wird vom Copyshop nicht übernommen. Die Haftung des Copyshops Glarus beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

12. Aufbewahrungspflicht
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Daten, Vorlagen usw.) besteht nicht. Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund verändernden Bearbeitungstechnik, vorbehalten.

13. Gut zum Druck
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Gut zum Druck und Probedrucke auf Fehler zu überprüfen und diese mit allfälligen Korrekturen innerhalb der vereinbarten Frist zurück zu geben. Der Copyshop Glarus haftet nicht für vom Auftraggeber übersehenen Fehler.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Copyshop Glarus.

 

Glarus, März 2019